Bürgerrechtler starten Kampagne gegen neue Vorratsdatenspeicherung

“Nach lauten Rufen aus der Polizei und von CDU/CSU nach einem neuen Gesetz zur anlasslosen Protokollierung von Nutzerspuren hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu einer Gegenaktion aufgerufen. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der über 34.000 Menschen zum Gang nach Karlsruhe bewegen konnte, hat dazu eine Kampagnenseite eingerichtet. Dort können Gegner über eine “Meinungsmaschine” offene Briefe an alle Bundestagsabgeordnete der schwarz-gelben Koalition unter anderem per E-Mail verschicken, um sich gegen die Wiedereinführung der vom Bundesverfassungsgericht gestoppten Vorratsdatenspeicherung und für eine Abschaffung der EU-Pflicht zur verdachtsunabhängigen Datensammlung einzusetzen. [...]

Klaus Jansen, Bundesvorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK), unterstellte Politik und Justiz, von Lobbyisten aus der IT-Industrie oder vom Chaos Computer Club (CCC) abhängig zu sein. Merkel solle sich selbst “an die Spitze der Initiative für die sichere Nutzung der neuen Medien” setzen. Der Gesetzgeber brauche das Urteil aus Karlsruhe für eine Neuregelung der Datensammlung nur abzuschreiben.

Der Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, Hans-Jörg Albrecht, sagte hingegen dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel, die Diskussion über vermeintliche Sicherheitslücken nach dem Beschluss sei “leicht hysterisch, politischen Interessen geschuldet und überhaupt nicht nachvollziehbar”. Die aktuelle “Panikstimmung” sei “durch keinerlei Hinweis aus Forschung und Praxis belegt”. Laut einem Rechtsgutachten der Freiburger nutzt die Vorratsdatenspeicherung der Strafverfolgung kaum.

In diesem Sinne schreibt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dass sich mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung 2008 hierzulande die Aufklärungsrate nicht erhöht habe. 2007 seien zudem ohne diese Praxis 84,4 Prozent aller in Deutschland registrierten Internetdelikte einschließlich der Verbreitung von Kinderpornographie erfolgreich aufgeklärt worden. Diese Zahl sei im Folgejahr nicht gestiegen. Die FDP müsse nun Wort halten und gemäß ihrem Wahlprogramm für die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und der entsprechenden EU-Vorgabe kämpfen.”

heise online

Vorratsdatenspeicherung: Nützlichkeit ist nicht gleich Sicherheit!

“In Anbetracht der von konservativen Innenpolitikern und Polizeifunktionären geschürten Ängste, ohne Vorratsdatenspeicherung sei die Sicherheit in Deutschland gefährdet, veröffentlicht der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Reihe von Zahlen und Fakten, aus denen sich das Gegenteil ergibt: “Wie unsere Nachbarländer Österreich und Belgien zeigen, ist die Sicherheit auch ohne Vorratsdatenspeicherung gewährleistet – oder wollen die Befürworter behaupten, Österreich sei ein Hort des Terrorismus?”, fragt Werner Hülsmann von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. “Die Angstmache und Drohung mit einer ‘Sicherheitslücke’ oder einem ‘Rückzugsgebiet für Kriminelle’ ist hahnebüchen. Laut Kriminalstatistik konnte in Deutschland auch ohne Vorratsdatenspeicherung fast 80% der Internetkriminalität aufgeklärt werden. Dass sich diese Aufklärungsquote nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung erhöht hätte, ist nicht ersichtlich. Umgekehrt gefährdet die Vorratsdatenspeicherung unsere Sicherheit, weil sie die Polizei mit Ermittlungen wegen Internetbetrügereien und Tauschbörsennutzung verstopft und dadurch Ressourcen von der gezielten Aufklärung schwerer Straftaten abzieht.”

“Wem es wirklich darum geht, die Sicherheit zu stärken, der würde gezielte Projekte zur Kriminalprävention an Schulen, in Stadtteilen, in Gefängnissen fördern, wo Menschen kriminell werden können”, erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis. “Unsere Innenpolitiker tun das Gegenteil: Sie investieren Millionen von Euro in die Vorratsspeicherung der Daten Unschuldiger, in Überwachungstechnik, in biometrische Pässe, in Videoüberwachung – und kürzen gleichzeitig seit Jahren die Mittel für gezielte Präventionsarbeit, und es gibt immer weniger Polizisten – das ist doch keine Sicherheitspolitik!”

Unterdessen kündigte die EU-Innenkommissarin an: “Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen. Da werden wir uns nicht nur ansehen, ob sie angemessen und effektiv ist und wie hoch die Kosten sind. Sondern auch, ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags vereinbar ist.” Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wird auf EU-Ebene für die Abschaffung der exzessiven Pflicht zur Totaldatenspeicherung eintreten.

Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert daher auch die Bundesregierung zum Widerstand auf europäischer Ebene auf: “Die Bundesregierung muss sich jetzt dafür einsetzen, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung endlich zurückgenommen wird. Es gibt keinen europäischen Konsens mehr für eine pauschale, anlasslose Überwachung aller 500 Millionen EU-Bürger. Die Verfassungsgerichte mehrerer Länder haben nun deutliche Signale an die Politik gesendet, dass die Grenzen der Freiheitseinschränkungen überschritten sind. Die Bundesregierung muss sich innerhalb der EU nun für eine neue, freiheitsfreundliche Sicherheitspolitik stark machen. Von einer erneuten Einführung einer Vorratsdatenspeicherung muss nach dem Paukenschlag von Karlsruhe dringend abgesehen werden.”

Zahlen und Fakten zur gekippten Vorratsdatenspeicherung:

- Nützlichkeit ist nicht gleich Sicherheit. Mehr Daten mögen in Einzelfällen nützlich sein. Im Ergebnis ist in Staaten mit Vorratsdatenspeicherung jedoch keine geringere Kriminalitätsrate zu verzeichnen als in Staaten ohne Vorratsdatenspeicherung. Insgesamt gesehen gibt es mit Vorratsdatenspeicherung nicht weniger Kindesmissbrauch, Vergewaltigungen, Körperverletzungen oder sonstige Straftaten als ohne Vorratsdatenspeicherung.

- Aufklärung ist nicht gleich Schutz. Es ist nicht nachweisbar, dass eine erleichterte Aufklärung von Straftaten irgend einen Einfluss auf die Kriminalitätsrate hat.

- Arbeitserleichterung ist nicht gleich Erforderlichkeit. Weltweit werden Straftaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung erfolgreich aufgeklärt, gerade im Internet. Außer in Deutschland werden auch in Belgien, Griechenland, Österreich, Schweden und Rumänien Straftaten erfolgreich ohne Vorratsdatenspeicherung verfolgt, ebenso etwa in Kanada und den USA. In Deutschland wurden wurden 2007 ohne Vorratsdatenspeicherung 84,4% aller in Deutschland registrierten Internetdelikte einschließlich der Verbreitung von Kinderpornografie erfolgreich aufgeklärt – von den sonstigen Straftaten nur 55%. Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung am 01.01.2008 hat die Aufklärungsrate nicht erhöht (2007: 55,0%, 2008: 54,8%).

- Einzelfallbetrachtung ist nicht gleich Verhältnismäßigkeit. Aus einer Studie des Max-Planck-Instituts ergibt sich, dass die Vorratsdatenspeicherung im besten Fall bei 0,01% aller Straftaten von Nutzen sein kann – zu 99,99% wird sinnlos aufgezeichnet.

- Massenverfolgung ist nicht gleich Effizienz. Mithilfe von Telekommunikationsdaten werden hauptsächlich Betrügereien und Tauschbörsennutzer ermittelt. Diese massenhafte Verfolgung von Kleinkriminalität kostet die Polizei Ressourcen, die bei der Ermittlung schwerer Straftäter und der Hintermänner fehlen. In den letzten Jahren sind bei der Polizei 17.000 Stellen gestrichen worden.

- Betriebsblindheit ist nicht gleich Klugheit. In ihrer Jagd auf 0,01% der Straftäter verlieren die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung aus den Augen, dass eine unprotokollierte Kommunikation Leben, Gesundheit und Freiheit von weit mehr Unschuldigen schützt, etwa wo Beratungsstellen gewalttätige Familienväter oder Pädophile überzeugen können, sich einer Therapie zu unterziehen. Im Jahr 2007 konnte beispielsweise ein bei der Telefonseelsorge tätiger Pfarrer einen Jugendlichen überzeugen, einen geplanten Amoklauf zu unterlassen. Wäre der Anruf rückverfolgbar gewesen, hätte der Jugendliche wohl nie über sein Vorhaben gesprochen. Einer Forsa-Umfrage vom Juni 2008 zufolge hielt die Vorratsdatenspeicherung jeden zweiten Deutschen davon ab, sich telefonisch beraten zu lassen, was unsere Sicherheit gefährdete.

- Telekommunikation ist nicht gleich Straftat. Telefon, Handy und Internet werden zu 99,9% vollkommen legal eingesetzt. Gespräche müssen am Telefon ebenso wenig registriert werden wie sonstige Gespräche. Briefe müssen im Internet ebenso wenig registriert werden wie sonstige Briefe. Bewegungen müssen mit einem Handy ebenso wenig registriert werden wie sonstige Bewegungen.

- Gefährdung ist nicht gleich Kriminalität. Was Straftaten anbelangt, ist Deutschland eines der sichersten Länder der Welt. Tod, Krankheit oder Behinderung beruhen bei uns nur zu 0,2% auf Gewalt und Straftaten. Dagegen kosten Tabak, Alkohol, Cholesterin, Übergewicht, Fehlernäherung, Bewegungsmangel, Suizid, Stürze und der Straßenverkehr ein Vielfaches an Menschenleben – obwohl sie sehr viel leichter zu reduzieren wären.

- Überwachung ist nicht gleich Sicherheit. Umgekehrt ermöglichen Datenhalden erst Missbrauch wie bei der Deutschen Telekom AG und Betrug wie im Fall der Bankdaten. Nur nicht gespeicherte Daten sind sichere Daten. Die Vorratsdatenspeicherung stellt diese Erkenntnis auf den Kopf.

- EU-Recht ist nicht gleich Notwendigkeit. Die Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird nur ein weiteres neben den zurzeit 68 anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland sein. Auch vier Jahre nach dem tragischen Beschluss der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat keines der Länder, die sich der Umsetzung verweigern, auch nur einen Euro Strafe zahlen müssen. Der Rumänische Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass eine Vorratsdatenspeicherung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Die Einhaltung der Menschenrechtskonvention muss Vorrang vor der Umsetzung Brüsseler Richtlinien haben.

- Verfolgungswahn ist nicht gleich der Wille des Volkes: 70% der Bundesbürger lehnen die Vorratsdatenspeicherung abebenso wie 50 Berufs- und Wirtschaftsverbände.

- Freiheit ist nicht gleich Unsicherheit. Es ist kein Zufall, dass wir in Deutschland mit vergleichsweise wenig Überwachung und starkem Grundrechtsschutz sicherer leben als Kontrollstaaten wie Großbritannien. Sicherheit braucht in erster Linie Vertrauen und Achtung vor dem Recht – auch vor den Menschenrechten.”

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

German Court rules anti-terror data storage illegal

“In a victory for privacy advocates, Germany’s highest court on Tuesday knocked down an anti-terrorism law that allows authorities to store all phone and internet records of private citizens.

The court also demanded that data already stored be deleted ”immediately,” according to the website of news magazine Der Spiegel. [...]

The court has essentially decided the law did not meet the principle of proportionality – that is, the law’s erosion of personal privacy outweighed its usefulness in combating terrorism. [...]

The panel of judges ruled that the storage of the data was not sufficiently secure and that the law did not properly define how the information could be used. The judges also criticised the transparency of the law.

Importantly, the court did not forbid the storage of data altogether but rather criticised the specific legislation. Therefore, it did not challenge the 2006 EU directive that was the basis for the German law. [...]”

The Local

Verfassungsrichter kippen Data-Retention

“Die Vorratsdatenspeicherung verstößt laut Bundesverfassungsgericht gegen das deutsche Grundgesetz. Allerdings gilt das nur für die derzeitige Umsetzung. Das Gesetz wird nicht zur Prüfung an den EuGH weitergeleitet – und das Gericht hat schon konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung eines neuen Data-Retention-Gesetzes gemacht.

Der automatisierten Auswertung umfangreicher Datensätze durch den Staat hat das Gericht aber einen Riegel vorgeschoben.”

futurezone.ORF.at

Reckoning With Torture, Washington, D.C.

The ACLU, PEN American Center, and Georgetown Law’s Human Rights Institute and Center on National Security and Law Present:

Members of Congress, artists, writers, and others read from recently released secret documents — memos, declassified communications, and testimonies by detainees — in a public event to call attention to the abuse and torture of detainees in U.S. custody.

Featuring Writers and Artists:
Aasif Mandvi of The Daily Show
Alice McDermott
AM Homes
Paul Auster
Susan Shreve

Also Featuring:
David Cole, Constitutional Law Professor
Jack Rice, Former CIA Special Agent
Matthew Alexander, Former Senior Military Interrogator
Rep. John Conyers (D-MI)
Rep. Keith Ellison (D-MN)
Rep. Bobby Scott (D-VA)
And a special presentation by artist Jenny Holzer

With Opening and Closing Remarks by:
Jameel Jaffer, ACLU’s National Security Project Director
Larry Siems, PEN American Centers’s Freedom to Write Director

WHEN:
Wednesday, March 3, 2010
7:00 p.m. EDT

WHERE:
Georgetown University Law Center’s Hart Auditorium
600 New Jersey Avenue N.W.
Washington, DC, 20208

ADMISSION IS FREE.

American Civil Liberties Union

Franziska Heine vor dem Petitionsausschuss

des Deutschen Bundestages zur Petition gegen Internet-Sperren.

Siehe auch:

Zensursula-Petition live im Bundestag

Du kannst dich nicht mehr verstecken

Frank Rieger hat in der FAZ mal ausführlich die Vorratsdatenspeicherung erklärt und den Lesern etwas Angst gemacht: Du kannst dich nicht mehr verstecken.

Auch wenn sich das Verfassungsgericht zu einer signifikanten Kappung der Speicherung der Verkehrsdaten durchringen kann, steht es vor der schweren Aufgabe, zu definieren, was die Kriterien und Grenzen sind, nach denen eine Auswertung von ohne Anlass gespeicherten Verkehrs- und anderen Daten grundrechtskonform stattfinden darf. Letztlich wird es die Frage beantworten müssen, welchen Schutz das Individuum vor den Dämonen der technischen Machbarkeit im Digitalzeitalter hat.

netzpolitik.org

EFF: People v. Taylor

“EFF has urged a California state court to suppress evidence gathered by law enforcement from a suspect’s iPhone during a warrantless search, including phone book contacts, called phone numbers, emails, text messages, Internet search history, and photos.

In People v. Taylor, the Daly City, California police seized a suspect’s password-protected iPhone during his arrest, and then bypassed the password and searched it at the police station hours later without a warrant. After the police realized that the information on the phone was too extensive to write down, they finally sought a warrant to search the device.

EFF has asked a judge to suppress all evidence collected from the phone as a result of the warrantless search, and to quash the warrant that was issued in part on the basis of the information illegally accessed on the phone.”

EFF

EFF: Handydurchsuchung rechtens?

“Die US-amerikanische Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation (EFF) kocht. Grund ist die “Durchsuchung” eines winzigen Gegenstandes – des Mobiltelefons eines Verdächtigen. Für die Durchsuchung und die dadurch gewonnen Informationen lag nämlich kein Richterbeschluss vor. Eventuell gewonnene Beweismittel können somit vielleicht nicht verwendet werden.

Die Polizei in Daly City (Kalifornien) hatte einen Mann wegen einer Straftat festgenommen. Während er sich in Untersuchungshaft befand, wurde das Mobiltelefon des Verdächtigen durchsucht. Es war eingeschaltet und für die Polizeibeamten somit voll zugänglich. Man “durchwühlte” die Kontakte des Verdächtigen, rief bei einigen Nummern an. Seine E-Mails, Kurznachrichten, Internetsuche und mit dem Mobiltelefon angefertigte Fotos wurden geprüft.

Das Problem: Man hatte für die Durchsuchung dieses Gegenstands keinen entsprechenden richterlichen Beschluss. Es steht nun die Frage im Raum, ob dieser notwendig gewesen wäre. Dass Kommunikation besonders schützenswert ist, steht außer Frage. Wie sieht es jedoch mit den gespeicherten Daten in einem Mobiltelefon aus?

Am kommenden Donnerstag wird ein Richter darüber entscheiden müssen. Dann findet nämlich die Anhörung statt. EFF Anwältin Marcia Hofmann vertritt den Verdächtigen dabei. Bereits jetzt hält sie fest, was sie fordern wird: die Verwerfung aller “illegal erlangten Beweise” und die Aufhebung des Haftbefehls.

Der Verfahrensausgang kann heiß erwartet werden. Immerhin wird der Richter entscheiden, ob sämtliche Beweise verworfen werden müssen, oder ob der erlassene Haftbefehl weiterhin bestehen bleibt. Sollte man die aus dem Mobiltelefon gewonnen Informationen als verwertbar ansehen, wird dies vermutlich zu weiteren juristischen Auseinandersetzungen führen.”

gulli:news

Three more privacy servers in Montreal, Canada, added

Today, Perfect Privacy added three more privacy servers to our data center in Montreal, Canada. They are each connected with 100 mbps of dedicated bandwidth to the Internet. The two already existing servers have been replaced by new servers and contracts, too, what effectively lifts the the hitherto existing traffic limit of 3,000 GB per month and server. It is not necessary to download new OpenVPN configuration files. The users and the traffic will be about equally distributed between the five servers via round-robin DNS. Due to DNS caching it can take 24 up to 72 hours until the new servers can be reached world-wide. (In the case of doubt, a reboot frequently helps.) Meanwhile, the old servers remain operational, too.